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Energieausweis: Wichtige Fragen und Antworten

Gerade in Zeiten der explodierende Energiepreise ist es wünschenswert, in diesem Bereich gut aufgestellt zu sein. Damit zählt die Energiebilanz aktuell zu den wichtigsten Kriterien für Kauf-, Miet- oder Pachtobjekte. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte rund um das wichtige Dokument.

1. Was ist ein Energieausweis und was steht drin?

Der Energieausweis enthält Informationen über den Zustand eines Gebäudes: seinen Energieverbrauch und seine thermische Qualität. Man kann den Energieausweis somit als Typenschein einer Immobilie bezeichnen.

Herzstück des Energieausweises sind die so genannten Energiekennzahlen, die den Energiebedarf pro Quadratmeter beheizter Fläche abbilden. Der voraussichtliche Verbrauch für Warmwasser und Heizung lässt sich somit hochrechnen.

Der Energieausweis gibt auch Auskunft darüber, wie effizient die Haustechnik ist und wie sehr der Energieträger (zum Bespiel Gas, Öl, Solar) zur Klimaerwärmung beiträgt.

2. Wie werden die Kennzahlen errechnet?

Um den zu erwartenden Verbrauch zu schätzen, werden unter anderem folgende Eckdaten erhoben:

  • Dämmung von Mauern und Dach
  • Isolierung von Türen und Fenstern
  • Wärmegewinnung durch Sonneneinstrahlung

Der tatsächliche Energieverbrauch ist auch abhängig von „weichen Faktoren“:

  • die klimatischen Bedingungen am Standort
  • das individuelle Verhalten der Bewohner

3. Wie sieht die Klassifizierung aus?

Die Energieeffizienzklassen (OIB-Richtlinie 6) reichen von A++ (grün = geringe Energiekosten) bis G (rot = sehr hohe Energiekosten):

Quelle: Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik. OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz. OIB-330-6-009/15. März 2015. https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_6_26.03.15.pdf. Aufgerufen am 16.12.2022.

4. Wie lange ist der Ausweis gültig?

Auch wenn der Energieausweis unterliegt in Österreich den Landesgesetzen und liegt und sich damit die Berechnungsmodelle je nach Bundesland unterscheiden, ist er bundesweit 10 Jahre lang gültig.

5. Wo erhalte ich einen Energieausweis und was kostet er?

Ausstellen können ihn unter anderem: Gas- und Sanitärtechniker, Elektro- und Heizung- und Lüftungstechniker, Kälte- und Klimatechniker, Baumeister, Zimmermeister und Architekten.

Der Preis bemisst sich grundsätzlich an der Beschaffenheit des Gebäudes, hängt aber auch vom Anbieter ab.

6. Was ist wichtig für Eigentümer und Interessenten?

Wer eine Immobilie vermietet, verpachtet oder verkauft, muss Interessenten den jeweiligen Energieausweis vorlegen und bei Abschluss aushändigen. Bereits im Inserat muss der energetische Zustand angegeben sein. Das regelt das so genannte Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

Diese Vorschrift gilt sowohl für private als auch für Gewerbeobjekte. Wer gegen diese Pflichten verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen (Gewährleistung, Schadenersatz und Verwaltungsstrafen) rechnen.

Haben Sie Fragen zum Thema Energieausweis oder benötigen Sie weitere Informationen rund um Ihre Immobilie? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!