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Udo Weinberger im STANDARD-Interview

Udo Weinberger im STANDARD-Gespräch (am 5. November 2022) über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, erneuerbare Wärme, Fachkräftemangel und Änderungen von Wohnungseigentumsobjekten. Lesen Sie unterhalb eine Zusammenfassung.

 

Stimmungsbarometer in der Immo-Branche

„Wir (als Verwalter) sind meist Bote schlechter Nachrichten.“ so Weinberger. Zu Beginn des Interviews gibt er ein allgemeines Stimmungsbild der Immobilienbranche ab. Grundsätzlich herrscht ja stetiges Wachstum, jedoch, so sagt Weinberger: „Der Kuchen muss in einzelnen Stücken betrachtet werden. Wohnungseigentum im Neubau ist bestimmt eines der wachsenden Segmente. Das Altbau-Segment wird traditionell eher weniger, auch die privaten Eigentümer werden weniger.“ Weinberger erklärt außerdem, dass zusätzlich zum Kostendruck auch der Fachkräftemangel weiter ein Thema sein wird. Positiv ist, der ÖVI (Verbands der Immobilienwirtschaft) ist schon seit vielen Jahren aktiv dabei, durch Ausbildungen dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, so der Experte. Auf die weiteren Fragen des Journalisten, ob es ein Mitbestimmungsrecht des Hausverwalters bereits bei der Planung eines Wohnhaues gibt, antwortet Weinberger: „Oft ist man als Verwalter in spe eher nur Gast am Tisch, aber es gibt auch Projekte, wo man im Vorfeld schon einiges einbringen kann z.B. etwa was die Dokumentation des Bauprozesses betrifft oder die Erstellung eines verständlichen Wohnungseigentumsvertrags.“

 

Die WEG-Novelle, Neue Mehrheitsbeschlüsse und Eigentümerversammlungen

Zur jüngsten WEG-Novelle (mit ihr wurde eine Pflichtrücklage von 90 Cent je Quadratmeter und Monat eingeführt) sagt Weinberger, er finde das aus Verwaltersicht sehr gut. Gleichzeitig sagt er, so müsste man sagen: „Verwalter, triff eine Entscheidung, und sei auch dafür verantwortlich. Jetzt heißt es: „Okay, triff eine Entscheidung, aber wenn sie uns nicht gefällt, dann stimmen wir drüber.“

Weiters meint Weinberger zur Mindestrücklage, sie sei eigentlich auch dafür gedacht, die Geldmittel für den Ausstieg aus CO2 bereitzustellen – darüber wird leider wenig gesprochen. Da hätte man seiner Meinung nach noch nachschärfen müssen. Unsere Idee wäre ja überhaupt gewesen, die Mindestrücklage an die Gebäudequalität zu koppeln. „Wir denken immer an den Weg, aber nicht an das Ziel“, so sein Ansatz.

Zum Thema „Neue Mehrheitsbeschlüsse“ sagt er: „Wir als ÖVI haben uns generell die Sinnfrage gestellt. Im Rahmen der ordentlichen Verwaltung ist der Verwalter jederzeit berechtigt, Entscheidungen zu treffen – er braucht dafür keinen Beschluss. Es wäre also eigentlich nicht notwendig gewesen, die Mehrheitserfordernisse herunterzusetzen.“

Im Interview wird auch das Thema Eigentümerversammlungen besprochen. Weinberger erklärt, dass so eine Versammlung auch eine Informationsveranstaltung sein soll, wo diskutiert wird und das Konzept auch ergänzt werden kann. Wichtig ist auch, betont er: „Der Stress der Entscheidung muss aus der Versammlung herausgenommen werden.“ 

 

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)

Auch das Energiethema ist zentrales Thema im Interview. Udo Weinberger: „ Das Umweltziel ist klar, es fehlen noch die technischen Möglichkeiten für sämtliche Anforderungen – am meisten braucht es aber klare zivilrechtliche Regelungen, die sich nicht nur auf die Frage, wer welche Kosten trägt, beschränken darf.“ Beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) gibt es noch große Herausforderungen. Speziell beim Thema Wärmeaufbereitung, das fällt ja eigentlich in den eigenen Verantwortungsbereich des Wohnungseigentümers, so Weinberger. Die Immo-Wirtschaft hat sich vom ersten Moment an klar zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bekannt, gleichzeitig aber klare und vollziehbare Regeln von der Politik gefordert. Wir und auch viele Eigentümer würden also gerne, aber uns fehlen derzeit noch sehr viele Antworten.

 

Änderungen von Wohnungseigentumsobjekten

Die Änderungen von Wohnungseigentumsobjekten ist sowieso schon eine komplexe Thematik. Oft entstehen unangenehme Situation für die Hausverwaltung, so Weinberger. Weiters erklärt er im Interview anhand einiger spannender Beispiele aus der Praxis wie es bei Änderungen von Wohnungseigentumsobjekten oft zu Missverständnissen kommen kann.

Lesen Sie das gesamte Interview hier: Zum STANDARD-Interview