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Dekarbonisierung und das Erneuerbare Wärmegesetz
Unter dem Stichwort der „Dekarbonisierung“ wird in den Medien über Maßnahmen berichtet, die in Gebäuden gesetzt werden müssen, will man die Klimaziele erreichen. Tatsächlich liegt dazu bis heute nur ein Gesetzesentwurf vor. Worum geht es und was kommt auf Sie als Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer zu?
Zunächst hat die EU in ihrem „Green deal“ die Eckpunkte des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen festgelegt, in Etappen wird der Verbrauch von Erdgas, Erdöl und Kohle nicht mehr möglich sein. Österreich ist dabei gefordert, die innerstaatliche Umsetzung zu regeln.
Was ist das EWG?
Der Entwurf zum „Erneuerbaren Wärmegesetz (EWG)“ wird seit langem verhandelt. Da einige Bestimmungen eine Verfassungsmehrheit brauchen (zwei Drittel aller Abgeordneten), benötigt die Regierung auch die Zustimmung der Opposition, um das Gesetz zu beschließen. Aktuell sieht es nicht so aus, als ob diese Zustimmung erreicht werden kann – nach unserer Einschätzung jedoch nur aus Taktik, daher kann sich das rasch ändern.
Was sind die wesentliche Elemente des EWG?
- Erneuerbarengebot:
Von bestimmten Terminen an dürfen Heizanlagen nur noch durch Anlagen ersetzt werden, die mittels erneuerbarer Energie beheizt werden. - Stillegungsverpflichtung:
Von bestimmten Terminen an dürfen – auch funktionsfähige – Heizanlagen nicht mehr betrieben werden. Laut Entwurf: Öl ab 2035, Erdgas ab 2040. - Zentralisierungsverpflichtung:
In Gebieten, die von qualifizierter Fernwärme versorgt werden können, müssen dezentrale Anlagen (zum Beispiel Gasthermen in Wohnungen) durch Zentralheizungssysteme ersetzt werden.
Was bedeutet dies für das Wohnrecht?
Völlig offen sind derzeit noch notwendige Änderungen im Wohnrecht (beispielsweise Verpflichtung des Mieters auf Duldung der Heizungsumstellung,
Umstellung der Gasherde, Kostentragung etc.). Das Justizministerium hat dazu zuletzt mitgeteilt, dass man sich mit diesen Themen erst beschäftigen möchte, wenn das EWG beschlossen ist. Wir rechnen damit, dass die Unsicherheiten in der vertraglichen Umsetzung sowohl für Vermieter als auch für Mieter noch lange andauern werden.
Technisch kann man die notwendigen Umbauten zumindest vordenken, um dann die Umsetzungen zeitnah erledigen zu können. Bereits im Vorjahr haben zwei Mitarbeiterinnen unseres Unternehmens dazu einen Ausbildungslehrgang erfolgreich absolviert.