Ab 1. Juli 2023 gilt in Österreich das sogenannte Bestellerprinzip. Für die Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel zunächst vom Vermieter oder der Hausverwaltung beauftragt wird, dieser also der Erstauftraggeber ist.
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Das steckt hinter der Mietpreisbremse
Der Begriff „Mietpreisbremse“ stammt ursprünglich aus Deutschland, wo Mieten meistens „frei vereinbart“ und allenfalls regional geregelt sind. Mittels „Bremse“ hat man festgelegt, dass Neuabschlüsse nicht mehr als 10 Prozent über den Durchschnittsmieten liegen dürfen. Die Einführung einer solchen oder ähnlichen Maßnahme in Österreich wird immer wieder diskutiert.
Dekarbonisierung und das Erneuerbare Wärmegesetz
Unter dem Stichwort der „Dekarbonisierung“ wird in den Medien über Maßnahmen berichtet, die in Gebäuden gesetzt werden müssen, will man die Klimaziele erreichen. Tatsächlich liegt dazu bis heute nur ein Gesetzesentwurf vor. Worum geht es und was kommt auf Sie als Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer zu?
Thermenwartung: Worauf sollten Sie achten?
Die regelmäßige Wartung der Gastherme gehört in Österreich zu den Pflichten einer Mieterin oder eines Mieters. Zumindest alle zwei Jahre ist ein Service empfehlenswert. Bei älteren Geräten empfiehlt sich eine öfteres Service oder ein Servicevertrag. Erfahren Sie hier, was bei der Thermenwartung wichtig ist.
Udo Weinberger im STANDARD-Interview
Udo Weinberger im STANDARD-Gespräch (am 5. November 2022) über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, erneuerbare Wärme, Fachkräftemangel und Änderungen von Wohnungseigentumsobjekten. Lesen Sie eine Zusammenfassung des Interviews anbei.
Das Fruchtgenussrecht
Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung ist das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu benützen oder zu vermieten. Man muss dazu nicht zwingend der Eigentümer sein. Der Fruchtnießer ist verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. Dafür stehen ihm die entsprechenden Erträgnisse zu.